- Handelsklassen
- Handelsklassen,Einteilungsnormen für land- und fischereiwirtschaftliche Produkte. Die Handelsklassen wurden eingeführt mit der Absicht, die Qualität landwirtschaftliche Produkte zu verbessern, die Marktübersicht und damit den Absatz zu fördern sowie den Verbraucher über die Qualität der Lebensmittel aufzuklären. Die übliche Einteilung der Handelsklassen (Auslese, A, B, C) wurde inzwischen bei Obst und Gemüse weitgehend durch die innerhalb der EG geltende Einteilung in Güteklassen (Extra, I, II, III) abgelöst. Eingeteilt werden diese Produkte nach Größe, Aussehen und Geschmack; »innere« Merkmale wie z. B. der Mineralstoff-, Vitamin- und Schadstoffgehalt werden nicht berücksichtigt. Weitere Merkmale sind: Qualität, Herkunft, Angebotszustand, Reinheit, Zusammensetzung, Sortierung, Beständigkeit, Art und Weise sowie Zeitpunkt der Erzeugung. Die Aufstellung von Handelsklassen erfolgt aufgrund des Handelsklassengesetzes vom 23. 11. 1972 durch entsprechende Rechts-VO des Landwirtschaftsministers oder durch EG-Verordnungen. - Handelsklassen gibt es auch für Holz; sie sind jedoch nicht im Handelsklassengesetz geregelt.
Universal-Lexikon. 2012.